Zeitschrift für europarechtliche Studien - ZEuS

Zeitschrift für europarechtliche Studien – ZEuS

Über die Zeitschrift

ZEuS verfolgt ein breit angelegtes Konzept: Die Beiträge widmen sich aktuellen und grundsätzlichen Problemen der Europäischen Integration, des Europarechts und des internationalen Rechts in seiner ganzen Breite. Mit der Möglichkeit, in deutscher und englischer Sprache zu veröffentlichen, bietet ZEuS ein ideales internationales Forum für Beiträge aus Wissenschaft und Praxis. ZEuS ist es zudem ein besonderes Anliegen, neben renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch dem wissenschaftlichen Nachwuchs ein Publikationsorgan zur Verfügung zu stellen.

ISSN Print 1435-439X
ISSN Online 2942-3589
Erscheint vierteljährlich

Herausgeberkreis

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Redaktion | Schriftleitung

Redaktion

Europa-Institut der Universität des Saarlandes
Sektion Rechtswissenschaft
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 302-6693
Fax: 0681 / 302-4369
Mail: zeus@europainstitut.de

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Redaktionsmitglieder

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Autorenhinweise

Veröffentlichungsrichtlinien

Begutachtungsprozess

Das Begutachtungsverfahren der Zeitschrift ZEuS entspricht dem in der wissenschaftlichen Praxis bewährten Peer Review Verfahren. Eingereichte Manuskripte werden beim Eingang von der Schriftleitung anonymisiert, so dass die Verfasser für alle am Review-Prozess Beteiligten nicht erkennbar sind. Nach Eingang eines neuen Manuskriptangebots werden die Redaktionsmitglieder per Rundmail über Titel und Abstract des anonymisierten Angebots informiert und eingeladen, Vorschläge für Gutachterinnen und Gutachter zu machen; dabei können sie sich auch selbst vorschlagen.

Zentrales Auswahlkriterium für die Gutachterinnen und Gutachter ist die fachliche Reputation und wissenschaftliche Expertise im Thema. In der Regel handelt es sich um Postdocs und Professoren. Wir bitten aber gelegentlich auch Promovierende, die gerade intensiv zu einem bestimmten Thema forschen, um ihre Expertise. Die endgültige Auswahl obliegt der Schriftleitung, weil nur diese in dem Wissen um die Verfasserinnen und Verfasser abschätzen kann, ob eine zu große Nähe zwischen den Gutachtenden und den zu Begutachtenden besteht. Auch andere Aspekte spielen eine Rolle, etwa der Wunsch, die Arbeit auf möglichst viele Schultern zu verteilen und umgekehrt dem gesamten Redaktionsteam die größtmögliche Chance zu geben, sich am Auswahlverfahren zu beteiligen.

In der Regel werden zwei Gutachten eingeholt. Somit liegen in der Regel mindestens zwei Voten zu einem Manuskript vor. Auf dieser Grundlage trifft die Redaktion als Kollegialorgan ihre Entscheidung über die Annahme des Manuskripts bzw. die Empfehlung einer Überarbeitung oder Neueinreichung. Diese Entscheidung wird in einem Redaktionsbeschluss zusammengefasst und den Autorinnen und Autoren zusammen mit den diesem Beschluss zugrunde liegenden (ebenfalls anonymisierten) Erwägungen aus den Gutachten übermittelt. Die Redaktion versucht, das Begutachtungsverfahren innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Manuskripts durchzuführen. Sofern dies nicht möglich ist, werden die Autorinnen und Autoren entsprechend benachrichtigt.

Generell wird von allen Einreichenden eine Versicherung darüber verlangt, dass es sich um ein Originalmanuskript handelt, das noch nicht anderweitig publiziert oder zur Veröffentlichung eingereicht wurde. Entsteht bei den Gutachtenden ein Verdacht, forschen sie entweder selbst nach oder bitten die Schriftleitung darum.

Da die Gutachten als Texte mit ausgeführter Kritik verlangt werden, sind Fälle, in denen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verletzt werden, leicht erkennbar. In diesen Fällen kontaktiert die Schriftleitung den Gutachter bzw. die Gutachterin und bittet um Prüfung, ob die Kritik angemessener begründet und formuliert werden kann.

Die allgemeinen Verlagsrichtlinien des Nomos Verlags finden Sie hier.

Abstracting & Indexing

Die ZEuS ist indexiert in

Urheberrecht

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